Orthopädische Privatpraxis
Infos für Richter/ Landesärztekammern
Landesärztekammern, Richter von Oberlandesgerichten, Landgerichten oder Amtsgerichten sowie Richter von Landessozialgerichten und Sozialgerichten Deutschlands beauftragen mich entweder direkt oder nach Stellung eines entsprechenden Kostenvoranschlages. Die Abrechnung erfolgt gemäß JVEG. Wenn nötig, werden zusätzliche radiologische Untersuchungen in einer Kooperationspraxis der Radiologie durchgeführt, dies im Übrigen aber nur nach entsprechender Rücksprache und Erlaubnis mit bzw. durch das Gericht. Für das Sozialgericht werden Gutachten nach § 106 SGG und § 109 SGG erstellt. Gesonderte Verträge mit Sozialgerichten existieren nicht, die Abrechnung erfolgt exakt nach JVEG.
Falls von richterlicher Seite Fragen bestehen, bitte ich Sie, direkt Kontakt mit mir aufzunehmen. In Zweifelsfall kann ich auch nach vorheriger Zusendung der (F)Akten prüfen, ob der Gutachtensauftrag in mein Fachgebiet fällt.
Bei psychiatrischen, neurologischen, internistischen und anderen fachärztlichen Fragestellungen kann eine problemlose Weiterleitung an die entsprechenden Konsiliarien erfolgen.
Falls ich ein Obergutachten aus orthopädischer oder unfallchirurgischer Sicht durchführen sollte, ist es prinzipiell günstiger, erst die Nebengutachten in Auftrag zu geben. Anschließend werde ich unter Zuleitung des Nebengutachtens oder der Nebengutachten das Hauptgutachten erstellen. Bei Bedarf können entsprechende Nebengutachter auch ans Gericht gemeldet werden. Bei Beauftragung durch das Gericht und geklärter Kostenfrage wird mit einem Zeitraum von ca. 3 Wochen bis 9 Wochen, je nach Umfang des Gutachtens, zur Fertigstellung gerechnet.
Das Gebiet der Schmerzbehandlung oder Schmerztherapie oder auch Schmerzpatienten ist ein meistens interdisziplinäres Fachgebiet, das nicht nur Orthopäden oder Neurologen oder Anästhesisten explizit angeht. Deswegen ist es für Schmerzpatienten oft auch bei Gericht sehr schwierig, einen entsprechenden Beweis für ihre Schmerzen zu liefern. Dies mit den nötigen Konsequenzen daraus. Da ich mich auf diese Randgebiete der Orthopädie spezialisiert habe, insbesondere auch Schmerzsyndrome wie CRPS I und CRPS II sowie Fibromyalgie, existiert hierbei ein spezielles Know how, um die Schmerzart und das Schmerzbestehen sowie die Schmerzstärke im Versuch der Objektivität vor Gericht darzulegen. Schmerzgutachten erfordern oft ein erhöhtes Maß einerseits an Einfühlbarkeit beim Kläger, andererseits aber auch erhöhtes Maß an Assesmentverfahren beim Gutachter, um das Höchstmaß an Objektivität bei dem Schmerzsyndrom zu erreichen. Nach einer Vielzahl von algesiologischen Studien kam es nun zu einem Surrogat von Assesmentverfahren, die bei entsprechenden Schmerzgutachten Anwendung finden und versuchen sollen, einerseits dem Kläger, der dieses Schmerzsyndrom hat, gerecht zu werden, andererseits aber auch den Richtern helfen sollen, eine Quantifizierung des Schmerzsyndromes zu erreichen. Dieses Procedere findet in strenger Orientierung an den entsprechend neuesten Leitlinien statt.
Ein wichtiges Gebiet in meinem Tätigkeitsbereich stellen auch Gutachten im Bereich des zivilrechtlichen Haftpflichtgebietes dar. Die Unterschiede juristischer und medizinischer Denkweise sind teilweise beträchtlich (Laufs/Uhlenbruck 2002, §2 RN 12). Damit Jurist und Mediziner in Sachen Haftungsrecht nicht aneinander vorbeireden, ist seitens des Sachverständigen forensisches Feingefühl nötig. Dies kann man nur mit längerer Erfahrung allmählich beherrschen. Ich führe seit längerer Zeit diese Gutachten durch, die auch - aber nicht nur - sogenannte Kunstfehler bzw. Behandlungsfehler zum Beweisthema haben.
Weiterhin bin ich auch als zertifizierter qualifizierter psychosomatischer Schmerzgutachter (IGPS) tätig.
Für ein allzeit aktuelles evidenzbasiertes Fachwissen trage ich durch permanente Fort-und Weiterbildung Sorge.
Eine besonders schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe des Rechtsanwaltes stellt der Vorschlag eines geeigneten Sachverständigen im Sozialrechtsverfahren nach § 109 SGG dar. Gerne unterstütze ich Sie bei der medizinischen Argumentation und auch bei der Auswahl weiterer Gutachter aus anderen Fachdisziplinen. Gerne können Sie auch Ihren Mandanten direkt an mich verweisen. Ich nehme mir Zeit und erörtere die Möglichkeiten und Chancen in rein medizinischer Sicht mit ihm.
Schreiben Sie mir eine E-Mail, ich antworte gerne.