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Orthopädische Privatpraxis

Infos für Anwälte

Qualifizierte neutrale Expertise der Sozialgerichtsbarkeit

Im Mittelpunkt von gerichtlichen Beweisverfahren steht meist das ärztliche Gutachten. In sozialrechtlichen wie in zivilrechtlichen Verfahren ist aus meiner Sicht eine fundierte und besonnene wissenschaftliche exakte Aufarbeitung in Anlehnung an die neuesten medizinischen Leitlinien und Expertenempfehlungen eine conditio sine qua non, um ein stichhaltiges und justiziables verläßliches - wie heutzutage häufig erwünscht - nachhaltiges Gutachten zu erbringen. Meine Gutachten orientieren sich immer an den Ergebnissen der neuesten evidenzbasierten Medizin, sind aber natürlich bei bestimmten Gerichtsgutachten (vermuteter Behandlungsfehler aus früheren Jahren) leitlinien-, behandler- bzw. richtlinienkonform mit dem speziellen Bezugsjahr im Rahmen der ax ante-Betrachtungsweise. 

Für ein allzeit aktuelles evidenzbasiertes Fachwissen trage ich durch permanente Fort-und Weiterbildung Sorge.

Eine besonders schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe des Rechtsanwaltes stellt der Vorschlag eines geeigneten Sachverständigen im Sozialrechtsverfahren nach § 109 SGG dar. Gerne unterstütze ich Sie bei der medizinischen Argumentation und auch bei der Auswahl weiterer Gutachter aus anderen Fachdisziplinen. Gerne können Sie auch Ihren Mandanten direkt an mich verweisen. Ich nehme mir Zeit und erörtere die Möglichkeiten und Chancen in rein medizinischer Sicht mit ihm. 

Schreiben Sie mir eine E-Mail, ich antworte gerne.