Das Pflegestärkungsgesetz

Mit Einführung der sogenannten Pflegestärkungsgesetze wurde in dem Zeitraum von 2015 bis 2017 einiges dafür getan, damit vor allem die Pflege im privaten Bereich deutlich besser unterstützt wird.
Das Pflegestärkungsgesetz I trat am 01. Januar 2015 in Kraft. Dadurch erfolgte eine Optimierung der Leistungen für Menschen, die pflegebedürftig sind. Dies betraf vor allem Hilfen für an Demenz erkrankte Personen, Mittel für die häusliche Pflege sowie Hilfen für notwendige Umbaumaßnahmen.
Am 01. Januar 2016 folgte dann das Pflegestärkungsgesetz II. Allerdings wurden die darin enthaltenen Regelungen bezüglich der neuen Pflegegrade, welche die bis dahin geltenden Pflegestufen ersetzen sollten, erst ein Jahr später wirksam. Somit galten die geänderten Richtlinien für Gutachten ebenfalls erst ab dem 01. Januar 2017.
An diesem Stichtag trat ebenfalls das am 23. Dezember 2016 beschlossene Pflegestärkungsgesetz III in Kraft, welches jedoch keine direkten Auswirkungen auf pflegebedürftige Menschen beziehungsweise deren Situation hatte. Bestandteile des neuen Gesetzes waren vielmehr eine Beitragsanhebung zu den Pflege-Kassen sowie eine Festlegung zur Kosten-Aufteilung zwischen Kommunen, Kranken- und Pflegekassen.