Mit dem Wort Kraft bezeichnet man im Allgemeinen die Folge einer äußeren Einwirkung oder eines äußeren Ereignisses auf eine Struktur des Körpers. Dabei wird zwischen indirekten und direkten Formen der Krafteinwirkung unterschieden, welche die Körper-Struktur theoretisch auch gefährden können. Kraft darf allerdings keinesfalls mit Gewalt gleichgestellt oder gar verwechselt werden.
Der Begriff Kraftanstrengung stammt aus der Privaten Unfallversicherung. In den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (kurz AUB) 61 steht er für eine Deckungserweiterung, die den Versicherungsschutz ausweitet, und zwar auf bestimmte Gesundheitsschädigungen.
Wird dagegen von einer erhöhten Kraftanstrengung gesprochen, geht es um eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, die sich auf die AUB 88 bezieht. Hier geht es um Gesundheitsschädigungen, welche nicht Folgen von Unfallereignissen sind, sondern von dem Versicherten selbst durch eine erhöhte, besondere, über das alltagsübliche, normale Maß hinausgehende Kraftanstrengung verursacht wird. Da sich die meisten dieser Gesundheitsschädigungen bei sportlichen Betätigungen ereignen, sind sich alle Versicherer einig, dass sämtliche im Deutschen Sportbund vertretenen Sportarten eine erhöhte Kraftanstrengung erfordern.