Genau wie bei der Gesamtkausalität erfolgt auch die Benutzung des Begriffs Doppelkausalität je nach Rechtsmaterie in anderer Form.
Generell gilt für die Gesamtkausalität, die auch unter dem Namen plurikausale, multikausale oder alternative und genauso kumulative Kausalität bekannt ist, dass verschiedene Ursachen zwar völlig unabhängig voneinander, aber trotzdem gemeinsam zu einem bestimmten Erfolg führen.
Doch auch wenn jede der beiden Beteiligten „weggedacht“ werden könnte und der Erfolg trotzdem bliebe, da der Ursachenbeitrag einer Ursache allein ausreicht, genügt dies nicht für eine alternative Kausalität.
Für die sogenannte „conditio sine qua non“ – Formel ist deshalb sinngemäß folgender Zusatz notwendig: Jede der einzelnen Bedingungen (sofern es mehrere gibt), die man sich alternativ, aber nicht kumulativ hinwegdenken kann, ist als Ursache notwendig, da sonst der Erfolg ausbleiben würde.