Erfahrungswerte zur Minderung der Erwerbsfähigkeit

Bei den sogenannten MdE-Erfahrungswerten handelt es sich um ein Tabellen-Werk der GUV. Der Beginn seiner Entwicklung geht bis ins Jahr 1884 zurück, als es aus einzelnen Entscheidungen des RVA (Reichsversicherungsamt) heraus entstanden ist. Aufgrund des langen Bestehens und da der Kern im Wesentlichen gleichgeblieben ist, werden die darin enthaltenen Werte mittlerweile nach und nach überprüft, ob diese noch gültig und anwendbar sind sowie gegebenenfalls aktualisiert.
Die Informationen zum MdE-Grad für Folgen von Berufskrankheiten oder Unfällen finden lediglich in der Gesetzlichen Unfallversicherung Verwendung und können nicht auf weitere Rechtsgebiete übertragen werden. Ausgelegt auf den Endzustand einer Person in altersgemäßem Zustand ohne jegliche Vorschäden, gelten sie zwar nicht als Gesetzesnorm, sind jedoch trotzdem verbindlich, weil sie die herrschende Meinung widerspiegeln.
Medizinische Gutachter geben lediglich eine Schätzung ab, was die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit betrifft. Letztendlich festgestellt und festgelegt wird der Grad dann von dem jeweiligen Dienstherrn, dem Versicherungsträger oder dem Gericht — mit Orientierung an der GUV und den Erfahrungswerten.