GKV – Gesetzliche Krankenversicherung

Für sämtliche Arbeitnehmer gibt es eine Pflichtversicherung, und zwar die Gesetzliche Krankenversicherung, abgekürzt GKV genannt. Diese ist generell auch eine Leistung für Personen, welche über einen Anspruch auf Rentenzahlung aus der Rentenversicherung verfügen.
Ab einer bestimmten Entgeltgrenze können die Arbeitnehmer allerdings selbst entscheiden, ob sie gesetzlich versichert bleiben möchten oder sich alternativ privat versichern. Sie sind damit „versicherungsfrei“. Seit dem Jahr 2023 liegt die besagte Versicherungspflicht- oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze bei einem Einkommen von 66.600 Euro pro Jahr beziehungsweise 5.550 Euro pro Monat.
Finanziert wird die Gesetzliche Krankenversicherung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträgen. Da die jeweiligen Krankenkassen Vertragspartner der Ärzte, Therapeuten und sonstigen Behandlern sind, gilt hier das sogenannte Sachleistungsprinzip.