Die Minderung der Erwerbsfähigkeit — kurz MdE genannt — ist ein Rechtsbegriff, der sowohl im Dienstunfallrecht als auch in der GUV (Gesetzlichen Unfallversicherung) Verwendung findet. Es handelt sich dabei um den Prozentsatz, anhand dessen entweder der Unfallausgleich oder die Höhe der Rentenleistung berechnet wird. Früher kam die MdE auch im SER (Soziales Entschädigungsrecht) zum Einsatz. Im Jahr 2009, als die Versorgungsmedizinische Verordnung (abgekürzt VersMedV) in Kraft trat, wurde sie hier jedoch durch den GdS, dem Grad der Schädigungsfolgen, abgelöst.
Mithilfe der abstrakten Mde wird der konkrete (dienst-) unfall- oder berufskrankheitsbedingte Schaden des Körpers oder der Gesundheit hinsichtlich des Allgemeinen Arbeitsmarkts festgelegt. Dabei bezieht man sich nicht auf den individuellen Einkommensverlust, sondern auf die generell noch vorhandene Möglichkeit der Erwerbstätigkeit, wodurch Punkte wie zum Beispiel das Alter, der Ausbildungsstand oder die konjunkturelle Situation nicht in die Bewertung mit einfließen. Auch eine eventuelle Fortführung der alten Tätigkeit sowie die Chance zur beruflichen Neuorientierung werden nicht näher betrachtet, genauso wie damit zusammenhängende Vorteile.