Rahmenbedingungen für die Zahlung von Krankengeld

Als Krankengeld wird die Leistung bezeichnet, die eine Gesetzliche Krankenversicherung gemäß §§ 44 ff. des fünften Buches des Sozialgesetzbuches im Falle einer verletzungs- oder krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als Ersatz für den Arbeitslohn ausbezahlt. Unterliegt es nach § 47 des SGB V der Beitragsberechnung und ist somit ein Regelentgelt, beträgt das Krankengeld 70 % des regelmäßig erzielten Arbeitseinkommens beziehungsweise des Arbeitsentgelts.
Eine Zahlung von Krankengeld wird gewährt, wenn eine Person aufgrund einer Verletzung oder Krankheit arbeitsunfähig ist und durch das lange Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit schließlich die Lohnfortzahlung wegfällt. Allerdings ist der Zeitraum, in dem das Krankengeld ausgezahlt wird, auf maximal 78 Wochen beschränkt. Zudem gilt, falls während dieser Bezugsphase eine weitere Erkrankung oder eine neue Verletzung hinzukäme, dass die Dauer der Leistung nicht verlängert werden würde.
Kein Anspruch mehr auf Krankengeld besteht, sobald Rente gewährt wurde. Dies kann eine Altersrente aus der GRV (Gesetzliche Rentenversicherung) sein, aber genauso auch Rente wegen Berufsunfähigkeit oder voller Erwerbsminderung.