Krankenhaustagegeld: Begriffsklärung + Voraussetzungen

Das Krankenhaustagegeld ist eine Leistungsart, die in der Privaten Unfallversicherung zum Einsatz kommt. Laut § 7 IV. Abs. 1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 88 erfolgt die Zahlung des Krankenhaustagegelds für die Kalender-Tage, an denen die versicherte Person sich aufgrund eines Unfalls vollstationär in medizinisch notwendiger Heilbehandlung befunden hat. Vom Tag des Unfalls an gerechnet wird das Krankenhaustagegeld allerdings höchstens für zwei ganze Jahre bezahlt. Die jeweilige Höhe hängt von der vereinbarten Versicherungssumme ab.

Voraussetzungen dafür, dass Krankenhaustagegeld empfangen werden kann, sind laut Ziff. 2.4 AUB 99 ff. und Ziff. 2.5 AUB 2014 folgende:
Der oder die Versicherte muss mindestens X Tage lang an einem Stück komplett arbeitsunfähig beziehungsweise vollständig in seinem oder ihrem Tätigkeits- / Aufgabenbereich beeinträchtigt sein.
Dies kann entweder auf einen Unfall zurückzuführen sein, weshalb sich die Person einer ambulanten chirurgischen Operation unterziehen muss, oder sie befindet sich aufgrund des Unfalls in voll stationärer, weil medizinisch notwendiger Heilbehandlung.

Außerdem wichtig zu wissen: Bei einem Aufenthalt in einer Kuranstalt, einem Erholungsheim oder Sanatorium entfällt die Zahlung, da derartige Aufenthalte nicht als Heilbehandlungen gelten, die medizinisch notwendig sind.