Versicherungsrechtliche Auswirkungen von Nachschäden

Das Wort „Nachschaden“ ist ein Rechtsbegriff, der in der GUV, der Gesetzlichen Unfallversicherung, Verwendung findet. Der Nachschaden tritt zeitlich nach dem Schaden auf, ereignet sich also nach dem eigentlichen Arbeitsunfall oder nachdem eine Berufskrankheit zum Versicherungsfall geworden ist. Zwischen den beiden Schäden gibt es üblicherweise keinen Zusammenhang, für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist der Nachschaden rechtlich nicht relevant.
Laut Paragraf 44 des siebten Sozialgesetz-Buches liegt jedoch eine zusätzliche Voraussetzung für den Anspruch vor, wenn zum Beispiel eine altersbedingte Veränderung als letzter Schritt in der Kausalkette zur Hilflosigkeit führt und dadurch Pflege gewährt werden muss. Einzige Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass die wesentliche Ursache für die gesundheitliche Einschränkung dem Unfall oder der Berufskrankheit zuzuordnen ist.