Zur Aktualität und Evidenz von Leitlinien

Eine Leitlinie muss stets dem neuesten Stand entsprechen, damit diese tatsächlich als verlässliche Entscheidungshilfe verwendet werden kann. Spätestens zum individuellen Verfallsdatum müssen ihre Inhalte aktualisiert werden, wie es die AWMF vorschreibt. Ist eine Leitlinie nicht aktuell, darf oder muss ausnahmsweise von ihr abgewichen werden.
Das Maß ihrer Nachweisbarkeit oder auch Evidenz wird ebenfalls an der Aktualität gemessen. Je verbindlicher eine Leitlinie die aktuell herrschenden Meinungen und / oder den momentanen Standard wiedergibt, desto höher ist ihr Evidenz-Wert.
Hierbei erfolgt die Einteilung in drei Stufen:

– S3-Leitlinien haben die höchste Evidenz. Ihr Konsens wird durch systematische wissenschaftliche Recherchearbeit begründet.
– Eine S2-Leitlinie kommt durch ein formales Abstimmungsverfahren zustande, das alle wissenschaftlichen Fachgesellschaften miteinbezieht, die sich mit der Fragestellung auseinandersetzen.
– Handelt es sich um eine S1-Leitlinie, so wurde diese durch eine Gruppe von Experten verfasst, die einer medizinischen Fachgesellschaft zugehörig und repräsentativ zusammengestellt sind.