Der Begriff „Leitlinien“ entstammt dem Medizinrecht. Es handelt sich dabei um Entscheidungshilfen für Ärzte, wenn es darum geht, bei bestimmten gesundheitsbedingten Problemen angemessen vorzugehen. Diese werden von Expertengruppen systematisch entwickelt, durch eine wissenschaftliche Begründung belegt und sollen praxisorientiert formuliert sein.
Die zuständigen Experten werden meistens durch eine medizinische Fachgesellschaft beauftragt, beziehungsweise handeln in deren Einvernehmen. Nachdem die erstellen Leitlinien von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften begutachtet worden sind, werden sie dann auch von der AWMF veröffentlicht.
Eine Leitlinie:
– ist als Entscheidungs- und Handlungskorridor zu verstehen.
– orientiert sich üblicherweise am aktuellen Standard oder der vorherrschenden Meinung.
– gilt als rechtlich unverbindlich.
– kann in Einzelfällen mit ausreichender Begründung umgangen werden.