Bedeutung von Organisationsverschulden

Der Begriff Organisationsverschulden stammt aus dem Arzthaftpflicht-Recht oder auch Patientenrechtegesetz.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch wird immer dann vermutet, dass der behandelnden Person ein Fehler unterlaufen ist:

– Wenn ein allgemeines Risiko der Behandlung Wirklichkeit wurde,
– der Behandler / die Behandlerin das Risiko vollständig hätte beherrschen können und
– dies Verletzungen von Körper, Gesundheit und / oder Leben eines Patienten / einer Patientin zur Folge hatte.

So wird die Organisation bei einer medizinischen Behandlung als „voll beherrschbares Behandlungsrisiko“ eingestuft. Im Falle eines Organisationsverschuldens erfolgt demnach eine Umkehr der Beweis-Last, die damit der behandelnden Person zugeordnet wird. Dies kann beispielsweise die Verwaltung eines Krankenhauses betreffen. An erster Stelle in der Verantwortungskette steht in der Regel der Krankenhaus-Träger. Dieser wie auch die nachfolgend zuständige Instanz kann seine beziehungsweise ihre Verantwortung allerdings auch weiterdelegieren.