Abgrenzung der BK 2104 zu ähnlichen Erkrankungen

Die Begutachtung einer Berufskrankheit der Kategorie 2104 ist durchaus anspruchsvoll, da es einige Krankheitsbilder gibt, deren Symptome zwar ähnlich ausfallen, welche jedoch nicht als Berufskrankheit anerkannt sind. Deshalb ist für die Abgrenzung im Rahmen einer speziellen Differenzialdiagnostik unbedingt ein angiologischer Spezialist gefordert.
Eine solche abzugrenzende Erkrankung chronischer Art ist zum Beispiel das sekundäre Raynaud-Phänomen. Dieses wird durch Nikotin oder andere Intoxikationen ausgelöst oder ist auf neurologische beziehungsweise vegetative Störungen zurückzuführen. Genauso kann es infolge von Dysproteinämien, hämatologischen Erkrankungen sowie Kollagenosen auftreten.
Darüber hinaus müssen primäre Gefäßerkrankungen, die stets progredient verlaufen, ausgeschlossen werden. Hierzu zählen neben Morbus Raynaud und der Thrombangitis obliterans auch die Arteriosklerose sowie diverse Formen einer Mikroangiopathie, wie beispielsweise Diabetes.