Bewertung von Knorpelschäden bei Feststellung einer BK 2112

Kann bei Vorliegen einer Berufskrankheit der Kategorie 2112 durch die Untersuchung per Tasthaken keine eindeutige Zuordnung der vorliegenden Knorpelschäden zu Grad 2 oder 3 erfolgen, gibt es für den Arthroskopeur mehrere Optionen zur weiteren Vorgehensweise. Neben der Untersuchung per MRT sowie der Möglichkeit zur Verlaufsbeobachtung mit später anschließender Nachbegutachtung, gibt es einen dritten Lösungsansatz. So sind nämlich 90 % der Schäden von Grad 3 und 98 % der von Grad 4 mit einer Sklerose assoziiert, die per radiologischem Verfahren nachweisbar ist.

Knorpelschäden können allerdings gemäß der Klassifikation von Kellgren in Grad 2 oder höher auch als Gonarthrose gewertet werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass zum einen der Schweregrad des Schadens mindestens dem von Grad 3b entspricht, also „deep cartilage lesions“ vorliegen. Außerdem muss innerhalb des betroffenen Kompartiments eine großflächige Ausdehnung mit einem Mindestdurchmesser des Defekts beziehungsweise der schweren Läsion von größer gleich 2 cm feststellbar sein. Zusätzlich hat ein eindeutiger Ausschluss von traumatischen Knorpelschäden zu erfolgen.