Definition und Diagnose von Berufskrankheiten

Unter den Begriff Berufskrankheit fällt grundsätzlich eine gesundheitliche Einschränkung, verursacht durch spezielle Einwirkungen, die auf den ausgeübten Beruf einer Person zurückzuführen sind. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Versicherte während seiner beruflichen Tätigkeit eben diesen Einwirkungen in stärkerem Grad ausgesetzt ist als andere Menschen. Damit die Erkrankung anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die bezüglich des entsprechenden Tatbestandes in der Anlage zur BKV (Berufskrankheitenverordnung) aufgeführt sind. Hierzu zählt beispielsweise, dass der Versicherte die Ausübung der Tätigkeit aufgeben muss, die ihn gefährdet. Dadurch soll zum einen die Anerkennung von leichteren Fällen und zum anderen eine Verschlimmerung der Beschwerden vermieden werden. Bezeichnungen für Berufskrankheiten werden im Rahmen einer Rechtsverordnung durch Zustimmung des Bundesrats von der Bundesregierung vergeben. Neben der konkreten Bezeichnung der Erkrankungen sind in der sogenannten Berufskrankheitenliste auch die dazugehörigen Ursachen aufgeführt, sofern diese eindeutig zuzuordnen sind. Teilweise sind hier sogar Mengenangaben nachzulesen, zum Beispiel wie lange oder in welcher Dosis eine Einwirkung durchgängig erfolgen muss, damit schließlich die jeweilige gesundheitliche Einschränkung folgt. Probleme bei der Abgrenzung gibt es vorwiegend im Falle von Krankheiten, die relativ weit verbreitet sind, da das berufliche Risiko dann häufig sehr schwer einschätzbar ist.