Definition von Arbeitsunfähigkeit

Die Arbeitsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und wird sowohl in der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung als auch in der Gesetzlichen Unfallversicherung und der Rentenversicherung sowie im Bereich der Arbeitsförderung und im Schwerbehindertenrecht gebraucht.

Als Definition der Privaten Krankenversicherung gilt, dass eine Arbeitsunfähigkeit dann vorliegt, wenn jemand seiner beruflichen Tätigkeit in keiner Weise mehr nachgehen kann, dies auch nicht tut und darüber hinaus keiner sonstigen Arbeit nachgeht. Vorausgesetzt wird hierfür ein medizinischer Befund. In allen anderen genannten Bereichen definiert man einen Arbeitsunfähigen dagegen als jemanden, der seine Tätigkeit aufgrund eines regelwidrigen Geistes- oder Körperzustands lediglich unter der Gefahr einer Zustandsverschlechterung oder überhaupt nicht mehr ausüben kann. Somit gelten hier auch Personen als arbeitsunfähig, wenn sie eine andere Tätigkeit verrichten könnten oder eine notwendige medizinische Rehabilitation verweigern.

Letztendlich ist die Arbeitsunfähigkeit allerdings ein Rechtsbegriff, sodass deren Vorhandensein von der zuständigen Krankenkasse geprüft werden muss. Der Zustand ist grundsätzlich nicht teilbar, also entweder zutreffend oder nicht, und muss per ärztlichem Attest nachgewiesen werden.