Mögliche Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, stehen ihm bestimmte finanzielle Leistungen zu. Dabei wird die Art der Leistung, die Dauer der Zahlung sowie die Verantwortlichkeit zur Auszahlung durch die jeweiligen Umstände festgelegt. 

Kommt es also zu einem Krankheitsfall, erhält der Arbeitnehmer oder der Auszubildende sechs Wochen lang durch den Arbeitgeber weiterhin seinen Lohn ausgezahlt.
Genauso wird es mit dem Arbeitslosengeld gehandhabt. 
Nach Ablauf dieses Zeitraums erhalten Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, von deren Krankenversicherung Krankengeld, und zwar für 78 Wochen. 
Im Gegenzug dazu ist auch die Vereinbarung eines Krankentagegeldes möglich. Hierfür muss der oder die Betroffene vollständig berufsunfähig sein, was wiederum durch einen Arzt festgestellt werden muss. 
Einen Sonderfall stellt eine Arbeitsunfähigkeit dar, die durch einen Unfall in der Arbeitsstätte oder auf dem Weg dorthin passiert ist. Dann wird statt der Entgeltfortzahlung und dem Krankengeld Verletztengeld gezahlt. Dies übernimmt die Gesetzliche Unfallversicherung für höchstens 78 Wochen. 
Darüber hinaus gibt es noch das sogenannte Übergangsgeld, das die Gesetzliche Unfallversicherung bzw. Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation ausbezahlt.