Die Begutachtung einer eventuellen BK 2103

Wird ein Gutachter mit der Beurteilung einer möglicherweise berufsbedingten Erkrankung, die rein theoretisch in die Kategorie 2103 fallen würde, beauftragt, gibt es bei der Vorgehensweise einige Punkte zu beachten. Zunächst muss eine gesicherte Diagnose des Krankheitsbildes erstellt werden. Dies geschieht durch das Röntgen von beiden Armen inklusive der Schultern, der Schultereckgelenke, der Ellenbogen- und Handgelenke sowie der Hände. Liegt ein Verdacht auf Polyarthrose vor, müssen zusätzlich Aufnahmen von den Knie- und Hüftgelenken erstellt werden. Bilder von der Wirbelsäule sind im Regelfall nicht erforderlich.
Was hier normalerweise deutlich zu erkennen ist, ist, dass das Schadensbild belastungskonform auftritt. So erkranken die Gelenke im Andruckarm zuerst beziehungsweise deutlich stärker und andere nachrangig, also zu einem späteren Zeitpunkt. Dies gilt allerdings nicht für Tätigkeiten mit beidseitig gleichmäßiger Belastung, wie sie beispielsweise bei der Nutzung eines Aufbruchhammers vorliegt. In einem solchen Fall treten die Veränderungen nämlich üblicherweise in beiden Extremitäten gleich stark auf.