Die Belastungskonformität von Verlauf und Schadensbild einer BK 2103

Beim Vorliegen einer Berufskrankheit der Kategorie 2103 tritt üblicherweise ein belastungskonformer Verlauf auf. Laut Laarmann bedeutet dies, dass mindestens zwei Jahre Einwirkung notwendig sind, um einen entsprechenden Abnutzungsschaden zu erwirken. Äußern sich Beeinträchtigungen bereits vor Ablauf dieser Zeit, hat dies allerdings nicht automatisch einen Ausschluss zur Folge. Die Umstände müssen jedoch kritisch geprüft werden. Eine besondere Schwierigkeit stellt die Kausalitätsprüfung beim Auftreten der Krankheit nach länger zurückliegender Beendigung der dafür verantwortlichenTätigkeit dar. Derartige Abnutzungsschäden können nämlich auch erst nach jahrelangem Pausieren in Erscheinung treten.
Das Schadensbild einer Berufskrankheit der Kategorie 2103 fällt dagegen nicht unbedingt belastungskonform aus. So liegt beispielsweise meist keine derartig einzustufende Erkrankung vor, wenn lediglich das Hand- oder Schulter-Eck-Gelenk isoliert ist, der Ellenbogen sich im Gegensatz dazu kaum verändert hat, Beeinträchtigungen im Andruckarm schwächer ausgeprägt sind als im Haltearm oder eine Polyarthrose oder gar Omarthrose vorliegt.