Gutachterliche Relevanz von Blockierungen

Von sogenannten Blockierungen wird gesprochen, wenn Dysfunktionen im Bereich der Gelenke auftreten. Derartige Befunde werden von einem Manualmediziner – beispielsweise im Rahmen einer Chirotherapie – erhoben und sind häufig nicht nur untersucherabhängig, sondern auch unspezifisch und semi-objektiv. Dabei sind derartige Funktionsstörungen, die nachgewiesenermaßen zu einem Großteil bei ansonsten völlig gesunden Menschen auftreten, in der Regel reversibel. Sie äußern sich vorwiegend in Form von simplen Einschränkungen der Beweglichkeit oder des Gelenkspiels.  

Daraus lässt sich schließen, dass es sich bei Blockierungen generell nicht um krankheitsspezifische und vor allem auch nicht um verletzungsspezifische Befunde handelt. Hinzu kommt, dass eventuell daraus resultierende Funktionseinbußen durchaus variabel sind. 

Alles in allem können Blockierungen somit nicht als objektive Befunde betrachtet werden, wodurch sie für die Erstellung von Gutachten irrelevant sind.