Messblatt-Verwendung — Beispiel: Handgelenk

Ärztliche Gutachter verwenden für die Dokumentation der Beweglichkeit von Wirbelsäule, Finger und Gliedmaßen bestimmte Standard-Messbögen oder -blätter.  

Am Beispiel des Handgelenks erfolgen die Eintragungen beispielsweise folgendermaßen:  

  • Gemessen wird zunächst von der neutralen 0-Stellung aus Richtung Handrücken, dann Richtung Hohlhand. Der Eintrag könnte dann wie folgt aussehen: 50 – 0 - 60 
  • Ist die Bewegung in einer Richtung über die 0-Stellung nicht möglich, erfolgt eine Wiederholung der „0“. In einem solchen Fall wird 0 – 0 – 60 notiert. 
  • Bei nicht möglichem Erreichen der neutralen Stellung, zum Beispiel aufgrund einer Beuge-Kontraktur von 15 Grad hohlhandaufwärts, sieht die Dokumentation so aus: 0 – 15 – 60 
  • Wird ein versteiftes Gelenk bei 15 Grad während der Bewegung gen Hohlhand festgestellt, dann dokumentiert der Gutachter dies mit einer Wiederholung dieser Stellung: 0 – 15 - 15