Mögliche Missverständnisse bei der Kommunikation zwischen Juristen und Medizinern

Rechtliche Vorschriften enthalten in der Regel zahlreiche Begriffe, hinter denen der Zweck zur Festlegung von Grenzen und somit ein spezieller juristischer Sinn steckt. Da sich diese Ausdrücke weitgehend von solchen aus dem alltäglichen Gebrauch unterscheiden, besteht häufig die Gefahr einer sogenannten Begriffsverwirrung. Bereits bei grundlegenden Bezeichnungen wie Verursachung, Ursache oder Kausalität stellt sich die Frage, ob es sich hierbei tatsächlich um rechtlich wertende oder lediglich um ganz natürliche Begriffe handelt. Auch beispielsweise die Bezeichnung „Wahrscheinlichkeit“ kann als genereller Maßstab der Überzeugung, also als Beweismaß, oder aber als mathematisch-statistischer Ausdruck fungieren.
Wird die Erstellung eines Gutachtens beauftragt, so hat dieses grundsätzlich die Funktion, Tatsachen zu belegen. Dadurch ist das Gutachten selbst ebenfalls als Beweismittel zu bezeichnen. Ein Sachverständiger ist deshalb dafür verantwortlich, die jeweiligen Tatsachen festzustellen. Hierunter können unter anderem Schäden an der Gesundheit, eventuelle Vorschäden oder eine Schadenanlage fallen. Darüber hinaus sind aktuelle Daten aus medizinischen Befunden und dem Stand der Wissenschaft relevant sowie Erfahrungswerte aus der Medizin bezüglich Ursache-Wirkungs-Beziehungen von Einwirkungen und Gesundheitsschäden. Eine wichtige Rolle nimmt außerdem die Frage nach der natürlichen Kausalität ein.