Vorgehensweise bei der Begutachtung einer primären Meniskopathie

Im Falle der Begutachtung von eventuell durch berufliche Tätigkeiten entstandenen Schäden am Meniskus muss äußerst genau vorgegangen werden. Schließlich ist nur eine primäre, nicht aber eine sekundäre Meniskopathie durch die Versicherung abgedeckt. Deshalb werden alle Fakten und Zusammenhänge genauestens geprüft und untersucht, um jegliche Zweifel ausschließen zu können. Hinsichtlich der arbeitstechnischen Voraussetzungen muss deshalb zunächst ein Vollbeweis abgeliefert werden. Dies ist häufig schwierig, da die Vorgaben hierzu äußerst unklar definiert sind und deshalb eine detaillierte Betrachtung der individuellen Umstände unverzichtbar ist. Aber auch bezüglich des versicherten Gesundheitsschadens ist ein Vollbeweis notwendig. Der Fokus liegt hierbei auf Histologie und Arthroskopie, während hingegen die Aussagekraft typischer Meniskus-Zeichen als nicht belegt gilt. Darüber hinaus sind sowohl der mikroskopische, als auch der makroskopische Befund zu unspezifisch und das Ergebnis einer Kernspintomografie wird als nicht symptomerklärend eingestuft. Neben einer lückenlosen Anamnese werden außerdem noch Befunde aus klinischen sowie Röntgen-Untersuchungen herangezogen und ergänzend dazu auch sämtliche konkurrierende Ursachen unter die Lupe genommen.