Arbeitsmarkt, verschlossener

Der Begriff des "verschlossenen Arbeitsmarktes" hat sich im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu den sogenannen Katalog- und Seltenheitsfällen definiert.

In den dort einzeln bezeichneten Fällen wurde die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit gefordert, um im Einzelfall eine möglicherweise gegebene Verschlossenheit des Arbeitsmarktes auszuschließen. Im wesentlichen haben diese Grundsätze Eingang gefunden in den § 43 Abs. 3 SGB VI (in Kraft getreten ab 1.1.2001), und zwar durch das Merkmal der "üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes".

Können selbst leichteste Tätigkeiten nur noch mit vielfältigen Einschränkungen verrichtet werden, sind Zweifel angebracht, ob dieses Leistungsvermögen noch zu den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes einsetzbar ist. Eine solche Fallgestaltung liegt z. B. bei einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder einer spezifischen Leistungsbehinderung vor. Auch sonstige Einschränkungen, z. B. das Erfordernis zusätzlicher Pausen, können eine Beschäftigung unter Arbeitsbedingungen, wie sie in Betrieben regelmäßig üblich sind, ausschließen.

In diesen Fällen muss der Rentenversicherungsträger eine konkret ausführbare Tätigkeit benennen. Für eine solche Verweisungstätigkeit müssen Arbeitsplätze in nennenswertem Umfang vorhanden sein. Die in zeitlicher Hinsicht erhaltene Erwerbsfähigkeit darf nicht an Tätigkeiten gemessen werden, die es nur sehr selten oder gar nicht gibt bzw. die nur bestimmten Personengruppen vorbehalten sind (z. B. Arbeitsplätze in Werkstätten für behinderte Menschen).

Kann eine Verweisungstätigkeit nicht benannt werden, so gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen und es ist volle Erwerbsminderung anzunehmen.

Wurzelreizsyndrom

Als Wurzelreizsyndrome werden sehr schmerzhafte Reizungen bezeichnet, die durch eine Reizung einer Spinalnervenwurzel entstehen.

Kommt es zu einer Irritation dieser Nervenwurzeln (zum Beispiel durch einen Bandscheibenvorfall, durch Einengungen im Bereich der Wirbelsäule oder durch Entzündungen), kann ein Wurzelreizsyndrom entstehen.

Da bei einem Wurzelreizsyndrom die Gefahr einer Chronifizierung (Dauerschmerz) besteht, ist eine frühzeitige und intensive Schmerztherapie notwendig. Eine Operation erfolgt nur bei sehr starken und nicht beeinflussbaren Schmerzen.

Molekulare Orthopädie / Therapie mit Interleukinen

Die molekulare Orthopädie ist eine recht junge Therapie, die seit ca. 15 Jahren angewandt wird und als schonend bzw. nebenwirkungsarm gilt. Die Analyse der Substanzen, welche an den entzündlichen Prozessen beteiligt sind, steht im Mittelpunkt der Molekularen Orthopädie. Durch die Molekulare Orthopädie kann der Degenerationsprozess des Gelenks verlangsamt und hinausgezögert werden. Darüber hinaus werden die Schmerzen gelindert und die Beweglichkeit vergrößert.

Die Molekulare Orthopädie beschäftigt sich mit den biologischen Ursachen der Arthrose. Der Botenstoff Interleukin 1 (IL-1) spielt hierbei eine Schlüsselrolle, er bewirkt eine entzündliche Aktivierung betroffener Gelenke (z.B. Kniegelenk / Wirbelsäule) und führt so zum vorzeitigen Gelenkverschleiß.

Ein entzündungshemmender und schmerzlindernder biologischer Gegenspieler ist der Interleukin-1-Rezeptorantagonist (IL-1Ra). Dieser kann zusammen mit anderen regenerativen Proteinen mittels spezieller Verfahren aus dem Blut isoliert und angereichert werden.

In einem zweiten Schritt wird die so gewonnene Proteinlösung in das entsprechende Gelenk injiziert und kann so das Fortschreiten der Arthrose verhindern. Auf diese Weise werden Schmerzen effektiv gelindert, die Gelenkbeweglichkeit verbessert und die Gelenkzerstörung aufgehalten.

Neuraltherapie

Bei der Neuraltherapie wird das betroffene Körpersegment gezielt lokal betäubt, um das vegetative Nervensystem zu beeinflussen und dadurch Störungen zu beheben. Körpereigene Störfelder, die häufig auftreten und die mit Hilfe der Neuraltherapie behandelt werden können, sind die Mandeln, die Schilddrüse und Narben. Auch hartnäckige Schulter-Nackenbeschwerden sprechen oft gut auf neuraltherapeutische Injektionen an.

Magnetfeldtherapie

Schon in den Hochkulturen der Ägypter und Mayas wurde magnetisches Metall zu Heilzwecken verwendet und auch Hippokrates beschrieb in der Antike die heilende Wirkung der Magnetfelder. Zu Recht: Durch die Anwendung niederfrequenter pulsierender Magnetfelder können der gesamte Stoffwechsel, das Nerven- und Immunsystem sowie die Durchblutung angeregt, Körperfunktionen optimiert und Heilungsprozesse beschleunigt werden.

Die pulsierende Signaltherapie (PST) ist eine alternative Behandlungsmethode, bei der mithilfe von Magnetfeldern erzeugte Impulse unterschiedlicher Wirkstärke und Wirkintervalle Gelenkknorpel zur Regeneration anregen. In geeigneten Fällen kann ohne Injektion eine Schmerzlinderung und Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit bei Arthrosepatienten erzielt werden.

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