Der Begriff „Leistungsbild“ steht für die Belastbarkeit einer versicherten Person bezüglich einer passenden beruflichen Tätigkeit, und zwar sowohl in psychischer als auch in physischer Hinsicht. Besonders im Rahmen von Wiedereingliederungsmaßnahmen oder in einer Phase der Umorientierung spielt das Leistungsbild eine wichtige Rolle — das positive üblicherweise mehr als das negative. Erstellt wird diese auf der ICF basierenden Beschreibung für Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie Krankenversicherungen und Unfallkassen beziehungsweise Berufsgenossenschaften, aber auch für Reha-Kliniken und Arbeitsagenturen.
Ein ärztlicher Gutachter muss derartige Beurteilungen, die beschreiben, in welchem Ausmaß der oder die Versicherte als Arbeitskraft verfügbar ist oder wäre, in plausibler Form aus den jeweiligen gesundheitlichen Störungen ableiten. Dabei wird zum Beispiel darauf eingegangen, wie viele Arbeitsstunden pro Tag der Person zugemutet werden können, also entweder weniger als drei, drei bis sechs für eine Teilschicht oder mehr als sechs Stunden für eine Vollschicht. Darüber hinaus wird definiert, welche Arbeitsumgebung und welche Körperhaltung geeignet sind. Außerdem muss auf geistige wie körperliche Möglichkeiten und / oder etwaige Einschränkungen eingegangen werden.