Leistungsfall

Bei dem Wort Leistungsfall handelt es sich um einen Fachbegriff aus dem Versicherungsrecht, der die Einwirkung oder das Ereignis beschreibt, wodurch ein Dritter zur Leistungserbringung verpflichtet wird. Normalerweise ist der Zeitpunkt von Leistungsfall und Versicherungsfall ein und derselbe, aber trotzdem sind beide separat zu betrachten.
Grundsätzlich ist der Versicherungsfall die Voraussetzung dafür, dass der Leistungsfall eintritt. Damit die Pflicht zur Leistung beginnt, sind jedoch weitere Tatbestandsmerkmale ausschlaggebend. Gerade bei Berufskrankheiten verläuft die Entwicklung bis zur Erkrankung oft über einen längeren Zeitraum, weshalb hier meist nicht beide Fälle gleichzeitig eintreten. So wird beispielsweise keinerlei Leistung erbracht, solange weder Behandlungsbedarf noch eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Ein anderer Grund kann sein, dass keine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, die zu einer Rente berechtigt, auch wenn bereits die Voraussetzungen für eine Berufskrankheit (= Versicherungsfall) vorliegen. Bei Eintreten des Leistungsfalls wird schließlich stets die Leistung erbracht, die aus wirtschaftlicher Sicht am günstigsten ist.