Der Patient: Wortherkunft und Definition

Das Wort Patient stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt „Kranker“ oder „Leidender“. Wird ein Mensch zum Patienten, so bezeichnet der Begriff das spezielle Verhältnis des betroffenen Menschen zu seinem Arzt oder seiner Ärztin als Therapeut / Therapeutin. Vergleicht man diese Beziehung mit der zwischen einem medizinischen Gutachter und einem Probanden, dann besteht dort kein solches Verhältnis.
Häufig ist eine Betitelung des Probanden als Patient ein Zeichen dafür, dass zu dem begutachtenden Arzt keine ausreichende Distanz vorliegt. Insofern sollte der Gutachter auf die Bezeichnung „Patient“ besser verzichten.
Folgende Begrifflichkeiten sollten verwendet werden:

– In der Gesetzlichen oder Privaten Unfallversicherung wird die oder der Versicherte beziehungsweise die oder der Verletzte begutachtet.
– Im Strafrecht wird der oder die Angeklagte, Frau oder Herr XY beziehungsweise der Zeuge / die Zeugin begutachtet.
– Im Haftpflichtrecht wird Frau oder Herr XY, der oder die Verletzte beziehungsweise der Kläger / die Klägerin begutachtet.
– Das Verhältnis zu der Person oder Institution, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, wird im Übrigen als Sonderbeziehung bezeichnet.