Die Bedeutung von Parteigutachten

Als Partei-Gutachten wird ein Gutachten bezeichnet, das auf die Initiative einer beteiligten Partei hin in Auftrag gegeben beziehungsweise erstellt wird. Hintergrund der Beauftragung ist die Einführung des Gutachtens in einen Rechtsstreit, auch wenn dieses generell nicht als Beweismittel zählt.
Dem Parteigutachten kommt im Arzthaftpflicht-Prozess, aber auch in anderen Gebieten, eine besondere Bedeutung dazu. Vor allem dann, wenn hinsichtlich der Sachkunde der involvierten Parteien ein Ungleichgewicht vorliegt oder einer Partei jegliche Sachkunde fehlt. Mit dem Vorliegen eines Partei-Gutachtens kann das prozessuale Gleichgewicht so weit hergestellt werden, dass alle beteiligten Personen über ausreichend Wissen für das notwendige Verständnis verfügen und zudem in der Lage sind, sachlich fundiert zu argumentieren.
Wird die Erstellung eines Parteigutachtens als notwendig eingestuft, so sind die Kosten für das Gutachten gemäß Paragraf 91, Absatz 1, der Zivilprozessordnung sogar erstattungsfähig.