Die Merkzeichen „H“ und „RF“

Das Merkzeichen „H“ steht im Schwerbehinderten-Ausweis für den Begriff „Hilflosigkeit“. Als hilflos gilt eine Person dann, wenn diese permanent beziehungsweise in ständiger Wiederholung Hilfe anderer Menschen benötigt, um ihre täglichen, existenziellen Erledigungen bewerkstelligen zu können. Als Ausgleich für die benachteiligte Lage erhalten Betroffene neben steuerlichen Vorteilen und Befreiungen zusätzlich Behinderten-Parkausweise, freie Fahrt im ÖPNV sowie eine Teil-Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
Das Merkzeichen „RF“ wiederum ist grundsätzlich bei allen Personen vermerkt, die eine Ermäßigung für den Rundfunk-Beitrag erhalten oder komplett von der Zahlungspflicht befreit sind. Hierzu zählen zum einen gehörlose und blinde beziehungsweise taub-blinde Menschen. Zum anderen profitieren von diesem Ausgleich alle behinderten Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkungen in der Regel von Zusammenkünften in der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.