Die Abkürzung MDK steht für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, welchen es in dieser Form seit dem Jahr 1989 gibt. Er löste damals den VäD, den Vertrauensärztlichen Dienst ab, der 1934 mit der Intention gegründet wurde, Arbeitsunfähigkeit kontrollieren zu können.
In diesem Zug fand auch eine Neuorganisation statt, sodass der Aufgabenbereich seitdem gemäß den Paragrafen 275 bis 277 des Fünften Sozialgesetzbuches die Beratung sowie Begutachtung der Gesetzlichen Krankenversicherung umfasst. Konkret geht es hierbei, neben der Arbeitsunfähigkeit sowie dem Beseitigen diesbezüglicher Zweifel, auch um die Sicherung von Behandlungserfolgen, das Erbringen der Leistungen und das Einleiten der Leistungen zur Teilhabe.
Weitere Aufgaben folgten im Jahr 1995, als die Soziale Pflegeversicherung aufkam. Dabei handelt es sich zum einen um das Überprüfen von ambulanten Pflegediensten und deren Abrechnungen sowie der Qualität der Pflege-Einrichtungen. Zum anderen gehört seitdem auch das Ermitteln des konkreten Hilfebedarfs mit dazu.
Außerdem fällt die Qualitätskontrolle von Krankenhäusern ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.