Bei Vorliegen von Pflegebedürftigkeit gibt es sechs Bereiche, in denen entsprechende Fähigkeitsstörungen oder Beeinträchtigungen der Selbständigkeit auftreten können:
1. Selbstversorgung
In der Lage zu sein, sich selbst zu versorgen bedeutet, sich ohne Hilfe komplett zu waschen und allein ankleiden zu können. Aber auch die eigenständige Nahrungszubereitung und -aufnahme sowie alles zum Thema Hygiene fällt in diesen Bereich.
2. Gestaltung des Alltagslebens + sozialer Kontakte
Dazu zählt zum Beispiel die Gestaltung des Tagesablaufs mit aktiven Beschäftigungs- und Ruhephasen sowie der Kontakt zu und die Interaktion mit anderen Personen.
3. Mobilität
Hier geht es zum Beispiel um stabiles Sitzen, um Treppensteigen oder allgemein um die Fortbewegung in der eigenen Wohnung.
4. Verhaltensweisen + psychische Problemlagen
Darunter fallen beispielsweise motorische Auffälligkeiten, verbale und physische Aggression, Ängste und Depressionen oder auch Ablehnung notwendiger Unterstützung.
5. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Hier geht es darum, ob jemand in der Lage ist, mehrschrittige Alltagshandlungen zu steuern, Sachverhalte zu verstehen, Gefahren zu erkennen und Entscheidungen zu treffen. Außerdem spielt eine Rolle, ob Personen wiedererkannt werden, das Erinnerungsvermögen funktioniert und die Person aktiv Gespräche führen kann.
6. Bewältigung von + selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen + Belastungen
Dies kann sich zum Beispiel auf die Einhaltung gesundheitlich notwendiger Vorschriften oder die Einnahme von Medikamenten beziehen, aber auch auf Arzt-Besuche und Therapie-Termine, die Versorgung von Wunden oder die Benutzung von Hilfsmitteln.