NON LIQUET — die Beweislosigkeit

Der Ausdruck „non liquet“ stammt aus dem Lateinischen. Wörtlich übersetzt bedeutet er: Es ist nicht klar.
Im Bereich der ärztlichen Gutachtung wird damit die sogenannte Beweislosigkeit festgestellt, also die Nichtbeweisbarkeit von Tatsachen. Meistens geht diese Feststellung darauf zurück, dass bei den durchgeführten Beweis-Ermittlungen kein eindeutiges Ergebnis zur Aufklärung geführt hat, obwohl sämtliche Möglichkeiten ausgenutzt wurden.
Auch wenn ein Gutachter eine Zusammenhangsfrage nicht beantworten kann, wofür des Öfteren ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, so muss er dies dementsprechend formulieren. Im Rahmen der Zusammenhangsfrage geht es zum Beispiel um den kausalen Zusammenhang zwischen einem Unfall-Ereignis und daraus resultierenden psychischen Beschwerden. Bei einer solchen Entscheidung liegt der Fokus darauf, welche der beteiligten Personen die Beweislast innehat und somit auch die Beweis-Nachteile trägt.