Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Für den Fall, dass aufgrund von Alter oder Krankheit eine Einwilligungs- oder Geschäftsunfähigkeit eintritt, kann jede volljährige Person freiwillig Vorbereitungen treffen, die den Angehörigen Erledigungen und Entscheidungen abnehmen oder erleichtern. Als entsprechende Vorlagen für derartige Niederschriften bieten sich vor allem die Patientenverfügung sowie die Vorsorgevollmacht an.
In einer Patientenverfügung wird festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen oder dürfen. Hierbei geht es zum Beispiel um die Lebenserhaltung beziehungsweise Lebensverlängerung oder im Todesfall um die Entnahme von Organen zum Zwecke einer Transplantation.
Mit der Vorsorgevollmacht wird einem bestimmten Menschen die Erlaubnis erteilt, für die betroffene Person Rechtsgeschäfte durchzuführen. Dies betrifft unter anderem die mit Banken und Versicherungen abgeschlossene Verträge und dem dort hinterlegten Vermögen.