Allgemeine Informationen zur Minderung der Erwerbsfähigkeit

Um das Maß der verminderten Erwerbsfähigkeit zu definieren und die daraus resultierenden Leistungen der Versicherung festzulegen, wird die durch entstandene Beeinträchtigungen hervorgerufene eingeschränkte Arbeitsmöglichkeit genauer betrachtet. Dabei dreht sich konkret alles um die geistigen und körperlichen Defizite, die das Leistungsvermögen im Erwerbsleben auf negative Art und Weise beeinflussen. Funktionelle Defizite werden in diesem Zug nach typisierten Erfahrungswerten bewertet, die sogenannte ideale Verhältnisse betreffen, in der Gesetzlichen Unfallversicherung bereits als anerkannt gelten und üblicherweise lediglich Schmerzen im normalen Umfang enthalten. Liegen spezielle, stärker ausgeprägte Schmerzen vor, so kann sich der Grad der Minderung um höchstens zehn Prozent erhöhen. Keinerlei Anwendung finden in diesem Zusammenhang dagegen Werte aus Tabellen der versorgungsmedizinischen Grundsätze. Generell ist stets der Vergleich des Idealfalls mit dem konkreten Einzelfall notwendig, um festzustellen, welcher Zustand von beiden der schlechtere oder bessere ist.