Unterscheidung zwischen Unfallkausalität und haftungsbegründender Kausalität

Der Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Einwirkung mit schadhaften Folgen wird üblicherweise als Unfallkausalität bezeichnet. Ausschlaggebend für diese Betitelung ist, dass das Unfallereignis eine Folge der Durchführung eben dieser Tätigkeit ist oder war. Äußere und innere Umstände der gesamten Situation werden in diesem Zusammenhang aus rechtlicher Sicht bewertet. Die finale Wertung über die Gesamtsituation obliegt allein der Instanz, die das dazugehörige Gutachten beauftragt hat.
Bei der sogenannten haftungsbegründenden Kausalität dreht sich dagegen bereits alles um den eventuell auftretenden Erstschaden nach dem Unfallereignis und dient somit dazu, den Versicherungsfall grundlegend festzustellen. Der vorliegende gesundheitliche Schaden muss also eindeutig durch den Unfall verursacht worden sein.