Anforderungen an den Gutachten-Ersteller

Bei der Erstellung eines Gutachtens muss der jeweilige Sachverständige völlig unparteiisch, unabhängig und unvoreingenommen handeln. Die Tätigkeit erfolgt in völliger Eigenverantwortung unter Einbezug seiner persönlichen Kompetenzen. Zudem müssen die entsprechenden Rechtsgrundlagen beachtet und sämtliche Sachverhalte im Gutachten erfasst werden. Hierbei liegt der Fokus auf klaren, nachvollziehbaren und zuverlässigen Darstellungen und Beurteilungen, die sich ausschließlich an Fakten und gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.