Anspruch auf Grundsicherung

Laut Gesetz hat jeder Mensch bei Bedarf ein Recht auf den Erhalt von sogenannten Grundsicherungsleistungen. Eine solche Grundsicherung wird durch Steuergelder finanziert und ist deshalb unabhängig von jeglichen Versicherungsbeiträgen.  
 
Neben dem Arbeitslosengeld sowie dem Sozialgeld, die beide eine Unterstützung für Arbeitssuchende darstellen, werden Grundsicherungsleistungen vor allem in Form von Sozialhilfe ausgezahlt. Diese ist entweder eine Hilfe zum Lebensunterhalt oder sorgt für die Grundsicherung einer Person, die altersbedingt oder aufgrund voller Erwerbsminderung nicht mehr erwerbsfähig ist. Darüber hinaus liegt in einem solchen Fall entweder kein Anspruch auf Rentenbezug über die Rentenversicherung vor oder die noch vorhandenen Einkünfte reichen nicht länger aus, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können.
 
Zur Beurteilung, ob tatsächlich auf Dauer eine volle Erwerbsminderung bei der betroffenen Person vorliegt oder nicht, erfolgt eine Begutachtung durch Ärzte der Gesetzlichen Rentenversicherung oder der Gesundheitsämter. Beauftragt wird dies durch die Kommunen beziehungsweise die Grundsicherungsämter.