Arbeitsunfall vs. Wegeunfall

Zwei Begriffe, die im Bereich der Unfallversicherung regelmäßig gebraucht, aber recht häufig verwechselt werden, sind der Wegeunfall und der Arbeitsunfall. Darüber hinaus kommen in diesem Zusammenhang zwei weitere Ausdrücke ins Spiel, und zwar der Betriebsunfall und der Betriebsweg.  
Bei dem Wort Betriebsunfall handelt es sich lediglich um die frühere Bezeichnung des jetzigen Arbeitsunfalls. Bereits im Jahr 1942 ist die entsprechende Änderung im Unfallversicherungsgesetz erfolgt.
Der Begriff Betriebsweg wird dagegen bis heute verwendet. Mit ihm bezeichnet man in der Gesetzlichen Unfallversicherung alle Wege, die bei der Verrichtung einer versicherten Tätigkeit zurückgelegt werden, zum Beispiel wenn während der Arbeitszeit in einem anderen Büro etwas geholt werden muss.  
Genau hierüber wird auch die Differenzierung zwischen dem Arbeits- und dem Wegeunfall definiert. Denn geschieht auf dem Betriebsweg ein Unfall, so wird dieser als Arbeitsunfall bezeichnet. Von einem Wegeunfall spricht man dagegen, wenn gesetzlich versicherte Personen auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg einen Unfall erleiden.  
Grundsätzlich beginnt bzw. endet der Versicherungsschutz jeweils an der Haustüre. Etwas schwieriger ist diese Unterscheidung jedoch bei Tätigkeiten im Homeoffice.