Bedeutung von Distorsion in der ärztlichen Begutachtung

Der Begriff Distorsion hat seine Wurzeln im Lateinischen und bedeutet ursprünglich Verdrehung, Zerrung oder Verrenkung, wird allerdings nicht einheitlich hierfür benutzt. Während er manchmal nur pathomechanisch verwendet wird, und zwar beschreibend für den Ablauf beziehungsweise Hergang einer äußeren indirekten Krafteinwirkung, dient er im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie als Beschreibung für die Diagnose. So werden als Distorsion zum Beispiel Verstauchungen oder Zerrungen von Gelenken diagnostiziert.  
 
Auch wenn der Begriff eigentlich vor allem für stattgehabte Gelenksverletzungen, die vorwiegend am Kapsel-Band-Apparat auftreten, verwendet werden soll, ist er für diesen Anwendungsfall etwas zu unkonkret. Der Grund dafür ist, dass allein aus einer diagnostizierten Distorsion nicht ableitbar ist, wie schwerwiegend der Riss, Teilriss oder die Zerrung tatsächlich ist. Somit wird immer irgendein Zusatz zur detaillierteren Beschreibung benötigt, wie beispielsweise, ob am Gelenk auch ein Stabilitätsverlust vorliegt oder nicht.  
 
Bei der Erstellung eines Gutachtens muss im Fall einer Distorsion deshalb stets eine Erläuterung hinzugefügt werden, die genau definiert, ob der Begriff tatsächlich als Diagnose verstanden werden soll oder nur als Pathomechanismus. Dient die Bezeichnung jedoch als Diagnose, muss der ärztliche Gutachter diese detailliert beschreiben.