Deckungserweiterung von Versicherungsleistungen

Bei nahezu jeder Versicherung gibt es einen bestimmten Katalog an Leistungen, welche im Schadensfall typischerweise erbracht werden. Soll der Umfang der Schäden beziehungsweise der Risiken ausgedehnt werden, kann bei vielen Versicherungen eine sogenannte Deckungserweiterung abgeschlossen werden.  

Im Bereich der Privaten Unfallversicherung ist die Kraftanstrengung ein typisches Beispiel für eine solche optionale Deckungserweiterung. Wird diese auf eine erhöhte Kraftanstrengung angehoben, so gilt sie bei bestimmten Gesundheitsschädigungen als Unfall. Diese Schädigungen müssen allerdings zum einen klar umschrieben sein und zum anderen entweder an den Gliedmaßen oder an der Wirbelsäule auftreten. Im zweiten Fall kommen folgende Krankheitsbilder infrage: Zerreißungen oder Zerrungen von Sehnen, Bändern, Muskeln oder Kapseln sowie Verrenkungen von Gelenken.