Definition der Begleitspondylose im Falle einer BK 2108

Als Spondylose (oder auch Wirbelsäulen-Verschleiß) werden krankhafte Deformierungen bezeichnet, welche an Bandscheiben und Wirbelkörpern auftreten und die eine Versteifung der Wirbelsäule zur Folge haben können.
Entstehen derartige Veränderungen im Zusammenhang mit der Berufskrankheit aus der Kategorie 2108, so spricht man von der sogenannten Begleitspondylose. Diese kann sich nicht nur in den erkrankten, sondern auch in den nicht erkrankten Segmenten bilden. Eine Begleitspondylose in einem erkrankten Segment muss allerdings nachweisbar bereits aufgetreten sein, bevor die bandscheibenbedingte Erkrankung durch einen Vorfall oder eine Chondrose eingetreten ist. Damit die Begleitspondylose wiederum über eine positive Indizwirkung verfügt, muss sie einerseits über das übliche Altersmaß hinausgehen sowie zwei oder mehr Segmente betreffen. Außerdem darf sie auf keinen Faktor zurückzuführen sein, der mit der eigentlichen Ursache konkurriert.