Die Bedeutung von Evidenz in medizinischen Gutachten

Das Wort Evidenz wird von Medizinern und Juristen häufig im Zusammenhang mit der Gutachtenerstellung verwendet. Dies geschieht jedoch in unterschiedlichen Bereichen beziehungsweise mit abweichenden Bedeutungen:  
Ursprünglich stammt der Begriff aus dem Lateinischen und steht generell für einen offensichtlichen Sachverhalt, entspricht also in etwa der völligen Klarheit. Situationen und Umstände, die keiner zusätzlichen Erklärungen bedürfen, werden beispielsweise als evident bezeichnet.
In der englischen Sprache dagegen steht das Wort „evidence“ für wissenschaftlich belegte Erkenntnisse mit einer klaren und wertigen Aussage. Wörtlich wird der Begriff hier mit dem Wort „Nachweis“ übersetzt.
Ärzte gebrauchen die Bezeichnung im Sinne eines gesicherten Erfahrungswissens, einer nachgewiesenen Wirksamkeit oder auch für eine Behandlung oder Heilkunde, die durch entsprechendes Beweismaterial gestützt wird.  
Richter wiederum sprechen von einem sogenannten Evidenzfall, wenn die Sachlage so eindeutig ist, dass kein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben werden muss.