Die BK 2108 - Definition, Entstehung und Auswirkung

Wird eine Berufskrankheit der Kategorie 2108 diagnostiziert, leidet der oder die Betroffene an einer bandscheibenbedingten Beeinträchtigung der Lendenwirbelsäule. Diese entsteht vor allem durch das Tragen oder Heben von schweren Lasten. Genauso tritt sie aber auch durch Tätigkeiten in stark rumpfgebeugter Haltung auf, die zehn Jahre oder länger häufig und regelmäßig im Großteil der Arbeitsschichten ausgeübt wurden. Eine extreme Rumpfbeugehaltung wird beispielsweise bei Tätigkeiten in niedrigen Arbeitsräumen mit einer Höhe bis zu einem Meter eingenommen. Ebenso kann eine Beugung aus dem Stand um mehr als neunzig Grad die Bandscheiben schädigen.
Dabei zwingen die Beschwerden die erkrankten Personen dazu, eben diese Arbeiten zu unterlassen, welche als Ursache für das Entstehen, Verschlimmern oder ein Wiederaufleben der Krankheit gelten. Somit gilt im Falle einer Erkrankung absoluter Unterlassungszwang.

Als besonders gefährdete Berufsgruppen gelten zum Beispiel Stahlbetonbauer, Steinsetzer, Maurer und Schauerleute, Landwirte, Waldarbeiter und Fischer sowie Kohlen-, Möbel- und Fleischträger. Aber auch im Bereich Bergbau tätige Personen sowie Alten-, Kranken- und Behindertenpfleger sind verhältnismäßig häufig von der Berufskrankheit Nr. 2108 betroffen.