Die Handlungstendenz – Definition und Bedeutung

Der Ausdruck Handlungstendenz ist ein Rechtsbegriff, der in der Gesetzlichen Unfallversicherung gebraucht wird. Damit ist der subjektive Wille eines Versicherten zur Ausübung seiner Arbeit gemeint, der zum Zeitpunkt eines Arbeitsunfalls bestand.  
Dieser subjektive Wille gilt jedoch wiederum als objektiviert, da er an sachlich neutralen Kriterien gemessen beziehungsweise gesichert wird, wenn es um die berufliche Tätigkeit geht, die dem jeweiligen Beschäftigungsunternehmen dient. Somit ist die Handlungstendenz zum einen auch die Voraussetzung dafür, dass eine versicherte Beschäftigung überhaupt ausgeübt wird, zum anderen der Ausgangspunkt, an dem der verpflichtende Eintritt in die GUV erfolgt.  
 
In einem Versicherungsfall wird deshalb hinterfragt, ob bei der Verrichtung der beruflichen Tätigkeit unter objektiver Betrachtung eine Handlungstendenz erkennbar ist, die als eindeutig versicherungsbezogen bezeichnet werden kann. Vor allem bei Arbeitsunfällen während des Bereitschaftsdienstes oder im Homeoffice wird diese Fragestellung diskutiert.