Die Rolle des Gegenbeweises

Unter dem Begriff Gegenbeweis versteht man generell, wenn die Überzeugung des Richters oder der Richterin hinsichtlich der Korrektheit der Beweistatsachen erschüttert wird. Diese Beweistatsachen betreffen in einem solchen Fall diejenige Partei, welche in dem jeweiligen Zivilprozess unter Beweislast steht.

Mit Beweislast wiederum wird die Obliegenheit einer am Verfahren beteiligten Partei bezeichnet, Behauptungen, die diese aufgestellt hat, entsprechend zu beweisen. Gleichzeitig wird so das dabei entstehende Risiko genannt, einen Prozess gegebenenfalls zu verlieren, falls Tatsachen, die deren Vortrag tragen, nicht erwiesen werden können.

Ein Gegenbeweis kann aber auch in einem anderen Zusammenhang erbracht werden. Und zwar zum einen bei einem gerichtlichen Geständnis, zum anderen im Falle einer gesetzlichen Vermutung. Letztere kann sowohl auf Rechten als auch auf Tatsachen beruhen und sorgt in erster Linie für Beweisvorteile. Ob ein Gegenbeweis als zulässig anerkannt wird und unter welcher Voraussetzung, bestimmen die gesetzlichen Vorschriften.