Haftungsbegründende vs. haftungsausfüllende Kausalität

Sowohl die haftungsbegründende Kausalität als auch die haftungsausfüllende Kausalität sind beides Begrifflichkeiten, auf die man im Zivilrecht – auch Privatrecht genannt - regelmäßig stößt.  
 
Mit der haftungsbegründenden Kausalität werden dabei die Zusammenhänge zwischen dem Handeln einer Person und ihrer Rechtsgutverletzung sowie dem eventuellen Unterlassen im Falle einer Garantenstellung beschrieben. Der medizinische Gutachter setzt hier den Fokus auf Ursachenzusammenhänge bei Erstschäden.  
 
Geht es dagegen um die haftungsausfüllende Kausalität, so wird der Zusammenhang zwischen dem Erstschaden, also der Rechtsgutsverletzung, und dem Folgeschaden betrachtet.  
Zunächst dreht sich bei der haftungsbegründenden Kausalität somit alles um die Frage, ob überhaupt eine Rechtsgutsverletzung und somit ein Haftungsfall vorliegt. Mit der anschließenden Betrachtung der haftungsausfüllenden Kausalität wird dann der Umfang dieser Haftung definiert.