Inanspruchnahme der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Private Berufsunfähigkeitsversicherung wird von der privaten Versicherungswirtschaft angeboten und dient als Absicherung gegen eine plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit. Genau wie bei der Privaten Unfallversicherung handelt es sich auch bei der BUV um keine Schaden-, sondern um eine sogenannte Summenversicherung, mit der normalerweise ein monatlicher Betrag versichert und dann ähnlich einer Rente ausgezahlt wird. Zur Auszahlung kommt es dann, wenn die versicherte Person bedingt durch eine Körperverletzung, Krankheit oder aufgrund von Kräfteverfall ihre bisherige berufliche Tätigkeit dauerhaft, also für mindestens drei Jahre, nicht mehr ausüben kann.  
 
Damit die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann, wird in manchen Fällen zunächst ein Gutachter beauftragt, um den Zustand der oder des Versicherten zu beurteilen. Um eine ausreichende Qualität des Gutachtens zu gewährleisten, sollte der Versicherer die Berufstätigkeit zum Zeitpunkt vor dem Eintritt des Versicherungsfalls detailliert beschreiben. Der ärztliche Gutachter wiederum muss anhand von Diagnosen, die durch objektiv erstellte Befunde gesichert sind, sowie deren Auswirkungen auf die Funktion ermitteln. Darüber hinaus muss er nicht nur die Art und den Beginn der Erkrankung definieren sowie negative und positive Punkte der Leistungsfähigkeit darstellen, sondern auch mögliche Ursachen beleuchten und den voraussichtlichen Verlauf vorhersagen.