Merkzeichen im Schwerbehindertenrecht

Personen, die aufgrund einer entsprechenden Beeinträchtigung über einen Schwerbehindertenstatus verfügen, haben in ihrem Schwerbehindertenausweis häufig ein individuell vergebenes Merkzeichen. Dieses Merkzeichen gibt Auskunft darüber, ob die- oder derjenige durch das Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Merkmale zusätzlich Anspruch auf besondere Nachteilsausgleiche hat. Die Behörden, die für die Durchführung des sogenannten Bundesversorgungsgesetzes zuständig sind, treffen in einem Verfahren die notwendigen Feststellungen. Für die verschiedenen Merkzeichen gibt es fest definierte Beschreibungen, anhand derer diese Kürzel den betroffenen Personen gegebenenfalls zugeordnet werden.
 
Ein häufig verwendetes Kürzel ist zum Beispiel das Merkzeichen „H“, das für Hilflosigkeit steht. Jemand gilt als hilflos, wenn er aufgrund von gesundheitlichen Störungen dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist, um diverse immer wieder und oft auftretende Erledigungen zu absolvieren, die im Tagesablauf der Sicherung seiner persönlichen Existenz dient.